FAQ
Fragen, rund um das Thema
Wasser und Abwasser
Fragen zum Thema Ratten
Was sollten Sie zum Thema Ratten wissen?
Die KVL kontrolliert regelmäßig die Kanäle und Schächte mittels TV-Kamera und Panorama- Schachtkamera, sowie mit visueller Kontrolle. Der letzte Befall in Weißwasser wurde im Juni 2025 festgestellt.
Der Hauptlebensraum der Ratten ist nicht die Kanalisation, diese wird hauptsächlich zur Überbrückung von Entfernungen benutzt. Ratten finden in der Kanalisation normalerweise kaum Futter. Wenn aber viele Menschen Essensreste oder Fette über die Toilette oder den Ausguss entsorgen, entsteht eine künstliche Nahrungsquelle – ideal für Ratten, die:
Bei einem Befall ist in Abstimmung mit dem Grundstücksbesitzer, dem SG Ordnungswesender Stadt Weißwasser/O.L. und der KVL ein geeignetes Vorgehen zur Bekämpfung der Ratten abzustimmen.
Ratten in der Kanalisation können potenziell gefährlich sein, sowohl für die öffentliche Gesundheit als auch für die Infrastruktur. Sie können Krankheiten wie (z.B. Leptospirose, Hantavirus, Tollwut, Salmonellen) übertragen und die Infrastruktur zerstören.
Ratten in der Kanalisation - Wie werden die Tiere in so einem Fall bekämpft?
Wird ein Rattenbefall bei Inspektion und Reinigungsarbeiten im Kanalnetz festgestellt, wird eine Meldung an die Stadtverwaltung Weißwasser/O.L., Referat Soziales und Ordnung, SG Ordnungswesen gesendet. Der Hauptlebensraum der Ratten ist nicht die Kanalisation, diese wird hauptsächlich zur Überbrückung von Entfernungen benutzt. Bei einem Befall ist in Abstimmung mit dem Grundstücksbesitzer, dem SG Ordnungswesender Stadt Weißwasser/O.L. und der KVL ein geeignetes Vorgehen zur Bekämpfung der Ratten abzustimmen.
Wie wird ausgeschlossen, dass die Tiere bei Befall des Abwassersystems in der Toilette auftauchen? Oder kann das im schlimmsten Fall auch passieren und wenn ja, was ist da zu tun?
• Risiko kann erhöht werden durch:
– Verschlossene Rückstauklappen (Rückstausicherung), Abwassersystem-Dichte, Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage und der öffentlichen Kanäle
• Sichtbare Hinweise auf Tierschäden:
– Kot, beschädigte Rohrleitungen
– sofort ein Fachmann hinzuziehen, professionelle Schädlingsbekämpfung und Rohrreparatur
• Notfallmaßnahmen:
– sofort Wasserzufluss stoppen, um den Rückstau von Abwasser zu verhindern
– Entfernen der Tiere
– Dichten der betroffenen Rohrstellen
• Sofortmaßnahmen:
• Prävention:
– Rückstauklappe mit Rattenschutz
– Rohrinspektion (1× jährlich)
– Keine Essensreste im Abwasser
– Kanalreinigung durch Fachfirma (Vorbeugend in Häusern mit älteren Rohrsystemen)
– Rattenköder oder Fallen im Abwassersystem
Wie können Bürger einem Rattenbefall vorbeugen?
• keine offenen Mülltonnen, ungesicherte Vorräte oder Essensreste in Häusern und Wohnungen
• kein Zugang zu Unterschlüpfen:
Ratten suchen nach sicheren Verstecken, um sich zu verstecken und zu nisten. Sie dringen oft in Gebäude ein, wenn es Ritzen, Spalten oder beschädigte Fenster und Türen gibt. Auch in Keller, Dachböden oder hinter Wänden können sie sich niederlassen.
• Unzureichende Abfallentsorgung:
Unachtsamkeit bei der Entsorgung von Müll, besonders Essensresten oder verpacktem Müll, kann Ratten anziehen
• unzureichende Hygiene oder unordentliche Lebensbedingungen
Oft wird der Befall erst bemerkt, wenn die Tiere Schäden anrichten oder bei der Nahrungssuche aufgetaucht sind.
Wer ist bei Ratten- oder Mäusebefall der richtige Ansprechpartner – Wie gehe ich vor?
Wenn ein solcher Fall bemerkt wird, wie kann vorgegangen werden:
1. Fotos machen (soweit gefahrlos möglich):
Gullideckel, Umgebung, Spuren etc.
2. Meldung an SG Ordnungswesen:
Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Referat Soziales und Ordnung
SG Ordnungswesen
03576 265309 | ordnungsamt@weisswasser.de
Fragen zum Thema Abwasser
Warum ist eine Rückstauklappe notwendig?
Die Schmutz- und Regenwasserkanäle in der Stadt Weißwasser und den Umlandgemeinden des Wasserzweckverband Mittlere-Neiße Schöps (WZV) sind auf gewissen Abwassermengen ausgelegt. Da diese Abwassermenge aber durch sogenannten Starkregen überschritten werden kann, kann es vorkommen, dass sich das Abwasser in dem Kanal anstaut. Aber auch bei Verstopfungen kann es passieren, dass sich das Abwasser zurück staut.
Dieser Einstau ist bis zur Deckeloberkante vom Kanal, also bis zur Straßenoberkante, bei gewissen Ereignissen normal. Wenn das Wasser eingestaut ist, drückt es dann in die Grundstücksentwässerungen zurück und kann so durch alle Öffnungen, die unterhalb der Straßenoberfläche liegen, austreten. Jeder der das schon mal erlebt hat, Der weiß, dass er dies nicht nochmal erleben möchte. Schon bei einem Rückstau durch Regen ist dies nicht angenehm, jedoch noch schlimmer, wenn der Rückstau nicht durch Regen, sondern Verstopfung verursacht wurde. In diesem Fall tritt das unverdünnte Abwasser durch die Öffnungen in ihrem Haus aus und läuft in den Keller, ggf. gar in die Wohnung im Untergeschoss.
Aus diesem Grund hat die KVL in den Allgemeine Bedingungen für die Entwässerung (ABE) der Kommunalen Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH (gültig ab 01.09.2024) (§13) vorgeschrieben, dass Schmutzwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden müssen. Dies ich auch aus versicherungstechnischen Gründen notwendig.
(1) Als Rückstauebene gilt bei Gefälleentwässerung die vorhandene oder endgültig vorgesehene Straßenhöhe des ersten in Fließrichtung vor der Einleitstelle befindlichen Schachtes, bei Druckentwässerungen die Oberkante des Schachtes der Einrichtung zum Sammeln und zur Förderung der Abwässer.
(2) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Abwasseranlage in die angeschlossenen Grundstücke hat sich der Kunde selbst zu schützen.
(3) Die von der KVL für die Grundstücke festgesetzten Anschlusshöhen sind Mindesthöhen, die nicht unterschritten werden dürfen. Dem Kunden obliegt es daher, sich auch über die angegebenen Mindesthöhen für ungeschützte Abläufe hinaus gegen Rückstau selbst zu schützen.
(4) Unter der Rückstauebene liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Niederschlagswasser-abläufe usw. müssen nach den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau abgesichert sein. Die Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.
(5) Wo die Absperrvorrichtung nicht dauernd geschlossen sein kann oder die Räume unbedingt gegen Rückstau gesichert werden müssen, z.B. Wohn- und Sanitärräume, gewerbliche Räume, Lagerräume oder andere Räumlichkeiten, ist das Schmutzwasser mit einer Abwasserhebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben.
(6) In begründeten Fällen kann die KVL festgelegte oder bekanntgegebene Rückstauebenen verändern. In diesen Fällen hat die KVL die Pflicht zur Sicherung der Grundstücksleitung gegen Rückstau, wenn Rückstausicherungen dadurch verändert werden müssen.
Zur Art und Weise einer passende Rückstausicherung zu ihrer Grundstücksentwässerung können wir Sie beraten oder wenden Sie sich an einen Sanitärfachbetrieb.
Was gehört nicht in die Toilette?
Hygieneartikel:
Slipeinlagen, Binden, Tampons Hygienetücher, Feuchttücher Präservative, Wattestäbchen, Windeln, Heftpflaster,
Mullbinden, Zahnseide, Rasierklingen, Haare, WC–Steine
Feste Stoffe:
Wischtücher, Zigarrenreste, Zigarettenkippen, Flaschenverschlüsse, Korken, Bierdeckel, Asche, Katzenstreu, Vogelsand, Kleintiersand, Verpackungsreste, Kunststoffe
Textilien:
Putzlappen, Putztücher, Strumpfhosen, Kleidungsstücke, Strümpfe, Socken, Stoffreste
Küchenabfälle:
Speisereste, Frittierfett, Speiseöl, pflanzliche Fette, tierische Öle
Flüssige Stoffe:
Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, Tapetenkleister, tierische Abfälle
Chemikalien:
Medikamente, Tabletten, Putzmittel, Rohrreiniger, Nagellackentferner, Desinfektionsmittel, Farbreste, Farben, Lacke,n Farbverdünner, Pinselreiniger, Lösungsmittel, Bau–Schaum, Säuren, Laugen, Batteriesäure, Abbeizmittel, Beiz– und Bleichflüssigkeiten, Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Giftstoffe, Insekten- & Schädlingsbekämpfungsmittel
Wichtiger Hinweis:
Bitte verwenden Sie die Toilette nur für Toilettenpapier und menschliche Ausscheidungen.
Alle anderen Stoffe gehören in den Hausmüll, die Wertstoffsammlung oder zum Sondermüll – je nach Art.
Auch persönlich erreichbar
Bei weiteren Fragen sind wir für Sie da
Telefon 03576 | 55 99 8 -14
oder per Mail an info@kvl-doku.de
So können sie uns erreichen
Telefonisch zu unseren Geschäftszeiten
Mo 9 – 12 | 13 – 16 Uhr
Di 9 – 12 | 13 – 18 Uhr
Mi 9 – 12 Uhr
Do 9 – 12 | 13 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr
unter folgenden Rufnummern
Kundenbüro
03576 | 55 99 8 – 0
Mobile Entsorgung
03576 | 55 99 8 – 55
Zählerwechsel
03576 | 55 99 8 – 80
persönliche auskunft
Kommen Sie in unser Kundenbüro
Di 9 – 12 | 13 – 18 Uhr
Do 9 – 12 | 13 – 16 Uhr
oder per E-Mail an
info@kv-lausitz.de



