100% Lausitz
Trinkwasser aus der Lausitz
Qualität aus der lausitz
Das Trinkwasser wird durch Mitarbeiter des akkreditierten Umweltlabors der Stadtwerke Görlitz (Zulassungsnummer DAC-P-0210-03-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025) überwacht. Jährlich werden ca. 2.000 Parameter untersucht. Zusätzlich erfolgen hoheitliche Kontrollen der Trinkwasserqualität in den zwei Wasserwerken und im Verteilungsnetz durch das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz.
Haushalte

- Bau und Betriebsführung von Trinkwassernetzen
- Betrieb und Instandhaltung von Wassergewinnungs- und Wasseraufbereitungsanlagen
- Anlagenbewertung, Technologische Beratung
- Wartung und Instandhaltung von Trinkwassernetzen
- Beratung zur Dimensionierung von Hausanschlüssen
- Hydranten Prüfung
- Druckmessungen
- Rohrbruchsuche

- Erfassung und Ortung von Leitungen bei unbekannter Lage
- Bestandsauskünfte / Leitungsauskünfte
Trinkwasserfilter in der Hausinstallation nach der Wasserzähleranlage
Allgemeine Hinweise
Durch einen mechanischen Filter muss jede Trinkwasserinstallation geschützt sein. Diese Forderung besteht seit 2012 gemäß DIN 1988-200 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) Technische Regel des DVGW.
Unmittelbar hinter der Wasserzähleranlage muss der Filter installiert sein. Die Aufgabe des Filters ist das zurückhalten von groben Partikeln mit seinem Sieb. Die Entstehung solcher Partikel kann in den öffentlichen Trinkwasseranlagen nicht vollständig verhindert werden. Partikel die in die Trinkwasserinstallation gelangen, fördern die Korrosionsvorgänge und diese können schlimmstenfalls zu einem Wasserschaden führen. Außerdem besteht die Gefahr das hochwertige Armaturen und direkt angeschlossene technische Geräte Schaden nehmen.
Bemessung und Pflicht zur Nachrüstung
Die Bemessung der Filter hat nach DIN EN 13443-1 und DIN 19628 zu erfolgen und richtet sich nach dem benötigten Nenndurchfluss und dem Druckverlust des Filters. Durch den Hersteller sind auf den Filtern für den Nenndurchfluss (0,2 bar) und für den Druckverlust (0,5 bar) zu vermerken. Die Nachrüstung eines Filters darf – wie alle wesentlichen Arbeiten an der Trinkwasser-Installation – nur ein Installationsunternehmen durchführen. Diese müssen in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sein. In der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ ist das festgelegt.
Pflichten zur Inspektion und Wartung
Bei den Filtern gibt es zwei Ausführungen: Rückspülbare und nicht rückspülbare Filter. Aus fachlicher und DIN 1988-200 Sicht ist die Verwendung eines rückspülbaren Filters zu empfehlen. Bei diesen können zurückgehaltene Partikel durch die monatlich aber mindestens alle 6 Monate durchzuführende Inspektion und Wartung einfach ausgespült werden. So ist sichergestellt, dass es nicht zur Filterverstopfung und zur Verschlechterung des Trinkwasserdrucks in der Trinkwasser-Installation kommt. Eine Kombination von Filtern mit Druckminderer ist sinnvoll.
Filter mit Einsätzen müssen dagegen geöffnet und Einsätze der nicht rückspülbaren Filteraufwendig gewechselt werden. Das birgt hygienische Risiken und es muss jedes Mal die Trinkwasserversorgung unterbrochen werden. Die gewechselten Filter dürfen aus hygienischen Gründen auf keinen Fall wiederverwendet werden und landen im Abfall.
Information:
Die Spülung oder Wechslung des Filters darf nicht durch Mitarbeiter der KVL vorgenommen werden, da hierfür der Eigentümer der Trinkwasser-Installation (Hauseigentümer) verantwortlich ist. In Mietobjekten sind damit in der Regel die Vermieter oder Vertragsinstallationsunternehmen beauftragt.



